06.08.2019
Briefwahlunterlagen für GKR-Wahl stehen bereit!

Bis zum 15. August 2019 erhält jeder Kirchenkreis die adressierten Briefwahlunterlagen für jedes Gemeindeglied.

Die Umschläge sind nach Kirchengemeinden sortiert. Von den Kirchenkreisen aus sind die Briefe an die Kirchengemeinden zu verteilen. Drucken Sie in den Gemeinden - sobald die Kandidatinnen und Kandidaten endgültig feststehen - die Stimmzettel (spät. ab 20. August) und legen Sie sie in das weiße Kuvert. Geben Sie auf dem Stimmzettel an, wohin die ausgefüllten Wahlbriefe geschickt werden sollen! Die verwendeten Adressen der Gemeindeglieder sind auf dem Stand vom 30.06.2019. Sortieren Sie beim Eintüten bitte -soweit bekannt- Sterbefälle, Weggezogene oder Ausgetretene aus. Für neue oder fehlende Gemeindeglieder finden Sie Blanko-Briefe beigelegt, die Sie adressieren können. Anschließend sollen die Briefe im September an die Gemeindeglieder verteilt werden, so dass sie ihre Stimme bis zum Wahltermin per Briefwahl abgeben können. Briefwahl auf Antrag eines Gemeindeglieds Sollten Sie sich entschieden haben, keine Briefwahlunterlagen über das Landeskirchenamt zu bestellen, und ein Gemeindeglied beantragt bei Ihnen Unterlagen zur Briefwahl, verwenden Sie bitte die nebenstehenden Formulare. Oder bestellen Sie Blanko-Umschläge mit den vorbereiteten Unterlagen, in die nur noch der Stimmzettel eingelegt und die Adresse aufgedruckt werden muss, bei: Franziska Mohring, Tel. 0361/51800-143, franziska.mohring@ekmd.de. Bis eine Woche vor der Wahl kann ein wahlberechtigtes Gemeindemitglied die Briefwahlunterlagen anfordern.

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